Zweck
Berechnung/Messung der Geräuscheinwirkung von Straße, Bahn, Gewerbe sowie Sport- und Freizeitanlagen und Beurteilung nach den aktuell gültigen Richtlinien.
Beratung
Untersuchung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwall, Maschinenkapselung). Bemessung von passiven Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden (z.B. Schallschutzfenster, Lüftungseinrichtungen)
Darstellung
Erstellung von Berichten mit allen wesentlichen Inhalten in der Qualität der Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Darstellung und Beschreibung der Ergebnisse in übersichtlicher und individueller Form.